KRANKENFAHRTEN




Fahrten mit Krankenbeförderungsscheinen auf Kosten der Krankenkassen:


- Arztfahrten

- Dialysefahrten

- Fahrten von oder zu Rehakliniken

- Fahrten von der zu stationären Aufenthalten in Kliniken und Krankenhäusern

- Fahrten zu ambulanten Behandlungen

- Fahrten zu Strahlen- oder Chemotherapien

- Verlegungsfahrten


...sowie alle anderen Krankenfahrten



Mit den gesetzlichen Krankenkassen sind wir vertraglich verbunden. Auch Privatpatienten und Selbstzahler sind bei uns herzlich Willkommen.


Sie wissen nicht, ob Ihre Krankenkasse eine Taxifahrt bezahlt? Fragen Sie uns gerne, wie beraten Sie!

DIALYSE

Selbst Auto fahren nach der Dialyse ist nicht empfehlenswert. Aber es kommt auf jeden Einzelnen an! Das wird Ihnen sicherlich vor der ersten Dialyse gesagt werden. Deshalb wenden sich sehr viele Menschen an Taxiunternehmen, da man die Taxifahrten ganz oder zumindest anteilig bezahlt bekommt.

Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt nach einem Krankenbeförderungsschein. Dieser muss vor Antreten der Fahrt von der Krankenkasse schriftlich bewilligt werden – passiert in der Regel total unbürokratisch! Ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse reicht meistens aus!

Je nach Krankenkasse können folgende Eigenanteile möglich sein:

   a) bei der ersten und letzten Fahrt je 10% der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €  (Sie zahlen also nur für zwei Fahrten der gesamten Serie. Meistens sind es dann 10 € gesamt, egal wie lange die Serie dauert)

    b) der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bezahlt werden. (10% der Fahrtkosten, mindesten 5 €, höchstens 10 €). Für die Kosten erhalten Sie von uns eine Quittung, die Sie der Krankenkasse vorlegen können. Die Kosten werden in der Regel erstattet.

    c) Sie sind von den Zuzahlungen befreit und besitzen einen gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse. In diesem Fall leisten Sie keine Zuzahlungen. Die Kosten werden komplett von der Krankenkasse übernommen).

CHEMO-
THERAPIE

Vertrauen Sie uns, wenn Sie zu einer CHEMOTHERAPIE – Serientherapie – fahren müssen. Wir begleiten Sie hin und zurück und kümmern uns darum, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren können.

Die Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen die Kosten. Sie benötigen dafür:

1) ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes – Fragen Sie einfach danach!

2) schriftliche Genehmigung der Krankenkasse – einfach die Krankenkasse anrufen. In den meisten Fällen reicht ein Anruf! Diese Genehmigung übergeben Sie uns zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der ersten Fahrt. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir.

3) je nach Krankenkasse können folgende Eigenanteile möglich sein:

    a) bei der ersten und letzten Fahrt je 10% der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €  (Sie zahlen also nur für zwei Fahrten der gesamten Serie, meistens sind es dann 10 € gesamt, egal wie lange die Serie dauert)

    b) der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bezahlt werden. (10% der Fahrtkosten, mindesten 5 €, höchstens 10 €). Für die Kosten erhalten Sie von uns eine Quittung, die Sie der Krankenkasse vorlegen können. Manchmal kann man die Kosten erstattet bekommen.

    c) Sie sind von den Zuzahlungen befreit und besitzen einen gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse. In diesem Fall leisten Sie keine Zuzahlungen, die Kosten werden voll von der Krankenkasse übernommen).

BESTRAH-
LUNGEN

Für die Fahrten zu einer BESTRAHLUNGS-Serientherapie – ähnlich wie bei der Chemotherapie – benötigen Sie:

1) ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes – Fragen Sie einfach danach!

2) schriftliche Genehmigung der Krankenkasse – einfach die Krankenkasse anrufen. In den meisten Fällen reicht ein Anruf! Diese Genehmigung übergeben Sie uns zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der ersten Fahrt. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir.

3) je nach Krankenkasse können folgende Eigenateile möglich sein:

    a) bei der ersten und letzten Fahrt je 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €  (Sie zahlen also nur  für zwei Fahrten der gesamten Serie, meistens sind es dann 10 € gesamt, egal wie lange die Serie dauert), oder

    b) der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bezahlt werden. (10% der Fahrkosten, mindesten 5 €, höchstens 10 €). Für die Kosten erhalten Sie von uns eine Quittung, die Sie der Krankenkasse vorlegen können. Manchmal kann man die Kosten erstattet bekommen, oder

    c) Sie sind von den Zuzahlungen befreit und besitzen einen gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse. In diesem Fall leisten Sie keine Zuzahlungen, die Kosten werden voll von der Krankenkasse übernommen).

AMBULANTE
BEHANDLUNGEN

Bei den ambulanten Behandlungen werden die Kosten von den Krankenkasse übernommen, wenn diese einen stationären Aufenthalt ersetzen können.

Sie benötigen für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse genehmigt sein muß.

Ausnahme: Ambulante Operationen. Hier benötigen Sie keine gesonderte Genehmigung  der Krankenkasse, auch für die Vor- und Nachsorge nicht.

Wenn Sie einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (oder Pflegestufe 2 oder 3), dann wird keine Genehmigung benötigt (mindestens 60% Behinderung).

Je nach Krankenkasse können folgende Eigenateile möglich sein:

    a) bei der ersten und letzten Fahrt je 10% der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €  (Sie zahlen also nur  für zwei Fahrten der gesamten Serie, meistens sind es dann 10 € gesamt, egal wie lange die Serie dauert), oder

    b) der Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bezahlt werden. (10% der Fahrkosten, mindesten 5 €, höchstens 10 €). Für die Kosten erhalten Sie von uns eine Quittung, die Sie der Krankenkasse vorlegen können. Manchmal kann man die Kosten erstattet bekommen, oder

    c) Sie sind von den Zuzahlungen befreit und besitzen einen gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse. In diesem Fall leisten Sie keine Zuzahlungen, die Kosten werden voll von der Krankenkasse übernommen)ss

ZU UND VOM
KRANKENHAUS

STRESSFREI  ZUM  KRANKENHAUS  UND  ZURÜCK !

Bei Einweisung in ein Krankenhaus oder  Entlassung aus dem Krankenhaus trägt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten für das Taxi, wenn der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung  ausstellt (bitte immer beim behandelndem Arzt anfordern!). 

Der Patient/Fahrgast trägt lediglich 10% (minimal 5,- €, maximal 10,- €) pro Fahrt als Eigenanteil. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil (es sei denn – Sie besitzen einen gültigen Befreiungsausweis für Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse – dann ist die Fahrt für Sie völlig kostenfrei!). 

Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen natürlich wir!

Sie haben noch offene Fragen? Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne!